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Luxus Villen

Häufig gestellte Fragen

Residence Royale vermittelt im Namen der Eigentümer das Vermieten der Ferienobjekte. Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des gemieteten Ferienobjektes abgeschlossen. Die nachfolgenden Bedingungen sind ein Teil aus dem Mietvertrag. Differenzen, welcher Art auch immer, werden zwischen Mieter und Eigentümer gelöst.

Der einfachste Weg, eine unsere Unterkünfte zu buchen, ist der über unsere Internetseite.

Schritt 1

Gehen Sie auf die Internetseite der gewählten Unterkunft, klicken Sie auf „Buchungsinfo“ und füllen Sie das entsprechende Formular aus. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Detailinformationen zu Verfügbarkeit und Preis.

Da die ausgewählte Unterkunft aber schon ausgebucht sein könnte, bitten wir Sie eine zweite und dritte Unterkunft Ihrer Wahl anzugeben.

Schritt 2

Residence Royale wird per E-Mail Verfügbarkeit und Preis der Unterkunft im gewünschten Zeitraum bestätigen.

Schritt 3

Wenn Sie eine endgültige Reservierung tätigen wollen, schreiben Sie Residence Royale eine E-Mail, in der Sie dem Unterkunftspreis zustimmen.

Schritt 4

Residence Royale sendet Ihnen per E-Mail eine Reservierungsbestätigung sowie eine Rechnung. Sie können entweder per Banküberweisung oder Kreditkarte zahlen. Zahlungen mit Kreditkarte unterliegen einer Zusatzgebühr in Höhe von 3,5%.

Schritt 5

Residence Royale ersucht um eine Anzahlung. Nach deren Eingang ist Ihre Reservierung endgültig bestätigt.

Buchungen müssen zusammen mit einer Anzahlung von 35% der ganzen Mietsumme, die eventuell mit einer Prämie einer Rücktrittversicherung erhöht wird, eingereicht werden. Diese Zahlung muss spätestens 8 Wochen vor Anfang der Mietperiode geleistet werden. Alle Zahlungen sind an Residence Royale zu entrichten. Zahlungen können off-line über Ihre Bank oder on-line mit Ihrer Kreditkarte getätigt werden (Visa, American Express und Master Card). Für Zahlungen mit Kreditkarte stellen wir 3,5% in Rechnung.

Für die Ãœbertragung des Mietobjektes erwarten die Eigentümer oder dessen Bevollmächtigter den Mieter zwischen 16.00 und 19.00 Uhr lokaler Zeit am ersten Tag der Mietperiode. Gebeten wird das Mietobjekt am letzten Tag der Mietdauer um 10:00 Uhr lokaler Zeit zu verlassen. Kosten für Telefon und sonstige Kosten, um den ursprünglichen Zustand des Mietobjektes wieder herzustellen, als auch Kosten für erlittene Schäden etc. werden direkt zwischen Mieter und Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten abgerechnet oder verrechnet mit der Kaution. Falls diese Kosten höher sind als die gestellte Kaution,ist der Mieter verpflichtet den Restbetrag zu bezahlen. 

Wenn der Mieter, nach Bestätigung seiner Buchung Änderungen vorzunehmen wünscht, werden diese ausschließlich nach einer schriftlichen Anfrage bearbeitet.

Wenn durch einige Ursachen außer dem Einfluss von Residence Royale, sowie Brand, Sterben des Eigentümers, Verkauf des Objektes etc. das Mietobjekt nicht zu vereinbartem Datum zur Verfügung steht, wird die bezahlte Mietsumme zurück erstattet. Der Mieter hat damit gegenüber den Eigentümer oder Residence Royale keine anderen Rechte.

Wenn der Mieter die Buchung annullieren will, muss er diese vorab telefonisch mitteilen und nachfolgend eine schriftliche Bestätigung an Residence Royale schicken. Nach dem Erhalt dieser Bestätigung wird Residence Royale, ohne Verpflichtung, alles tun um einen anderen Mieter zu finden. Beim Erfolg wird die bereits bezahlte Mietsumme unter Abzug der entstandenen Kosten für Residence Royale an den Mieter zurückerstattet.
Sollte Residence Royale nicht in der Lage sein das Mietobjekt anderweitig zu vermieten, dann gelten die nachstehenden Annullierungsbedingungen:

Bis 60 Tage vor Anreise 30% der Mietsumme
Ab 59 bis 30 Tage vor Anreise 50% der Mietsumme
Ab 30 Tage vor Anreise 100% der Mietsumme

Es wird empfohlen eine angemessene Annullierungsversicherung abzuschließen.

Residence Royale hat sich bemüht diese angebotenen Informationen sorgfältig auf seine Richtigkeit zu prüfen. Residence Royale kann jedoch nicht für Änderungen des Mietobjektes die entweder vom Eigentümer oder durch Naturkatastrophen entstanden sind, zur Verantwortung gezogen werden. Der Mieter kann in keinen Fall mehr zurückverlangen als die von Ihm bezahlte Mietsumme. Um Residence Royale zu ermöglichen die festgestellten Probleme und/oder Abwicklungen möglicherweise zu korrigieren, müssen diese von dem Mieter direkt bei Übernahme des Objektes an Residence Royale gemeldet werden. Reklamationen die nach Ablauf der Mietdauer geltend gemacht werden, können nicht berücksichtigt werden und geben kein Recht auf Schadenersatz.

Alle Preise sind wie auf dem Buchungsformular bestätigt und sind verbindlich.

Der Mieter ist verpflichtet eine Kaution als Garantie für die Kosten zu zahlen, die sich durch Schäden am Haus und Hausrat ergeben und auch für die Kosten, die nicht in der Mietsumme inbegriffen sind. Falls diese Kosten höher sind als die gestellte Kaution,ist der Mieter verpflichtet den Restbetrag zu bezahlen. Jede Buchung wird nur unter den Bedingungen akzeptiert, Kosten für Kreditkarte Zahlungen, Heizung/Klimaanlage usw., Bruch, Schäden am gemieteten Objekt, Hausrat und vermisste Gegenstände verantwortlich ist, auch wenn o.g. erst nach der Abreise des Mieters festgestellt wird. Die Rückzahlung der Kaution minus die der zu verrechneten Kosten wird normalerweise spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Mietdauer erstattet.

Mietvertrag

Der Adressat erklärt, dass Sie oder Er berechtigt ist die Buchungskonditionen im Namen aller Teilnehmer die auf dem Buchungsformular gemeldet sind, Teilnehmer zu ersetzen und Teilnehmer die zum späteren Zeitpunkt dazu kommen, zu akzeptieren. Der Unterschriftberechtigte muss einer der Teilnehmer sein, der auch in das Ferienobjekt einzieht und muss mindestens 21 Jahre alt sein.

Verpflichtungen des Mieters

Die Anzahl der Personen, Kinder inbegriffen, die auf dem Buchungsformular gemeldet sind, sollten die Anzahl der Bewohner in dem Ferienobjekt nicht überschreiten. Das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobils, das Aufstellen von Zelten und dergleichen, ist auf dem Grundstück und auch in der unmittelbaren Nähe des Ferienobjektes ausdrücklich verboten. Bei Ignorieren dieses Verbotes, hat der Eigentümer das Recht einer unverzüglichen Kündigung des Mietvertrages ohne Verpflichtung die bereits bezahlte Mietsumme zu erstatten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen das Ferienobjekt im selben Zustand zu verlassen wie er dieses am Anfang der Mietperiode angetroffen hat. Der Mieter soll dem Eigentümer gestatten während der Mietperiode das Ferienobjekt zu betreten um dringend notwendige Reparaturen auszuführen. Die Notwendigkeit solchen Reparaturen auszuführen ist die Beurteilung des Eigentümers.

Der Mieter ist damit einverstanden die Reparaturkosten die während der Mietdauer verursacht worden sind, inklusiv Bruchschäden, Beschädigungen am Haus und Hausrat, zu zahlen und eventuell festgestellte Sachentwendungen auf Basis des Ersatzwertes zu vergüten.